"Unabhängig von überall in die Luft kommen und die Welt von oben sehen."
      "Unabhängig von überall in die Luft kommen und die Welt von oben sehen."

Impressum

Angaben gemäß § 5 TM


E-Mail: info@motorschirmfliegen.de

 

Internet: www.motorschirmfliegen.com

 

Berufsbezeichnung: Ausbildungsleiter Gleitschirm
Verliehen durch:  DHV Deutscher Hängeleiterverband

 

Berufsbezeichnung: Ausbildungsleiter Motorschirm
Verliehen durch:    DULV  Deutscher Ultraleichtflugverband

 

Berufsbezeichnung: Prüfer Motorschirm
Verliehen durch:    DULV  Deutscher Ultraleichtflugverband

 


DULV Motorschirm Flugschule

Junk

Deutschland

 

Zweigstelle Teneriffa

 

Telefon: 0034 603375012

E-Mail: info@paramotorfly.com

NIF Code:Y2253227-T
NIF (Numero de Identificación Fiscal)

 

Registro General Turismo activo:

 

TA-4-0003227.23  Parapente

TA-4-0003227.20  Paramotor

TA-4-0003227.21  Paracaidismo


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Kursbedingungen

Die folgenden AGB gelten für alle Angebote der Motorschirm Flugschule Junk im folgenden MFJ genannt

Teilnehmer
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren sind leider von der Ausbildung aus zu schliessen.
  
Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung kann per E-Mail erfolgen. Hierzu kann das Anmeldeformular per Mail angefordert werden. Eine Vorabreservierung ist auch telefonisch möglich. Mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für den Teilnehmer und für MFJ verbindlich. Zusammen mit der Anmeldebestätigung verschickt MFJ die Rechnung, die per Überweisung auf das entsprechende Konto zu leisten ist.
 
Rücktritt durch den Teilnehmer
Veranstaltungen können nur bis 30 Tage vor Reise-/Kursbeginn storniert werden. Dabei entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person. Danach ist die volle Kursgebühr fällig und es gibt keine Rückerstattung des gezahlten Betrages. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung in Teneriffa kommt der Teilnehmer selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten der Fluggesellschaft sowie der gebuchten Unterkunft auf.. Für diese Veranstaltungen empfiehlt MFJ den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Stornierungen durch den Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden bis zu 30 Tage vor Kursbeginn.
 
Umbuchung durch den Teilnehmer
Veranstaltungen können bis 30 Tage vor Reise-/Kursbeginn kostenfrei umgebucht werden. Das Guthaben bleibt bestehen und kann innerhalb eines Jahres bei erneuter Buchung des gleichen Kurses voll angerechnet werden. Innerhalb der letzten 21 Tage vor Kursbeginn kann der Kurs gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € umgebucht werden. Umbuchungen durch Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden.


Rücktritt durch MFJ
Im Falle einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl behält MFJ sich vor, eine Veranstaltung spätestens 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmern erstattet. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  
Kompetenzen
Den Anweisungen des Flugschulpersonals und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht geschehen, sind sie ausdrücklich dazu berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
  
Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.

An-/Abreise
Der erste Tag aller Veranstaltungen beginnt mit dem Eröffnungsbriefing, individuell nach vorheriger Absprache. Über den Ort und die Zeit werden die Teilnehmer per E-Mail vorab benachrichtigt. 
  
Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Kurs-/Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kurs-/Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MFJ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten.
 

Stammkunden
Die Stammkundentarife erhalten alle  Piloten nach der  Buchung des 1.Teneriffaaufenthalts.


Preisänderungen
Die ausgeschriebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario). Was die IVA auf dem spanischen Festland ist, ist die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) auf den zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln. Gilt auf dem spanischen Festland derzeit ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent (ermäßigt bzw. stark ermäßigt sieben bzw. vier Prozent), beträgt die IGIC, die Impuesto General Indirecto Canario, die Allgemeine Indirekte Kanarische Steuer, nur fünf Prozent. Die IGIC wird auch gerne als Inselsteuer bezeichnet. Die ermäßigte Inselsteuer auf den Kanaren hat ihren historischen Ursprung in einem königlichen Dekret aus dem 16. Jahrhundert, erlassen von König Fernando V. von Aragon am 23. Februar 1510. Der Veranstalter behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der Wechselkurse entsprechend zu ändern.
  
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
  
Haftungs-Ausschluss
Die Haftung der MFJ, ihrer Fluglehrer, Assistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Zur Minimierung dieses Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfiehlt MFJ hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk, des weiteren sollte  vor dem Start durch Dehnungsübungen (Stretching), das Verletzungsrisiko minimiert werden.
  
Versicherung
MFJ Fluggeräte sind haftpflichtversichert. Die entsprechende Prämie ist bereits in der Kursgebühr enthalten. Schäden und Beschädigungen flugschuleigener Ausrüstungen sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

Schulungsvertrag und Haftungsausschluss


MFJ übernimmt im Rahmen der folgenden Bedingungen die Ausbildung des Flugschülers zum DULV Luftfahrerschein für leichte Luftsportgeräte unter 120 kg Leermasse auf Teneriffa

Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des DULV. Es erfolgt eine Ausbildung in den nachfolgend aufgeführten Abschnitten:
 

Bodenhandling, Notlandeübungen, Verhalten in besonderen Fällen, Überlandflugausbildung.
 

Vor Beginn der Überlandflugausbildung muss der Schüler die theoretische Streckenflugreife nachweisen. Während der Flugausbildung ist der Flugschüler auf den schuleigenen Fluggeräten entsprechend dem Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)  haftpflichtversichert. Der Schüler versichert, im Besitz eines gültigen Luftfahrerscheins für Luftsportgeräte -DHV A-Lizenz zu sein oder alternativ können wir auch mit dem XCitor vom Fussgänger zum DULV-Motorschirmpilot ausbilden. 

Die Flugausbildung umfasst mindestens 30 Starts (bei Vollausbildung innerhalb 12 Monaten). Darin enthalten sind 3 Überlandflüge. Der Prüfungsflug ist zusätzlich zu entrichten. Die Durchführung der Praxisausbildung auf einem Fluggerät des Schülers kann nur in Absprache mit dem Ausbildungsleiter geschehen. In diesem Fall hat der Flugschüler für eine ordnungsgemäße Zulassung und Versicherung des Fluggerätes zu sorgen.
 

Allgemeines
Der Schüler kann wegen Nichtbeachtung der Anweisungen des Lehrpersonals, oder wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme an der Ausbildung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung der Gebühr erfolgt nicht. Der Flugschüler bestätigt, dass er auf die möglicherweise seine Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungs-ansprüche betreffenden Folgen aufgrund dieses Freizeitsportes hingewiesen wurde. Eine Haftung der Flugschule bei Nichteintritt dieser Versicherungen wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich ausgeschlossen. Der Flugschüler versichert, psychisch und physisch den Anforderungen des Flugsportes gewachsen zu sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Fliegen und seine typischen Gefahren und Belastungen noch verstärken könnten. Über die Risiken des Fliegens wird er aufgeklärt
 

Haftung
Für Drittschäden während des Schulungsbetriebes und der Motorschirmsafaris besteht zu Gunsten der Flugschule eine Haftpflichtversicherung (Halterhaftpflicht). Diese Versicherung deckt Haftungsansprüche Dritter gegenüber der Schule und ihren Schülern, die aus dem Betrieb der im Eigentum befindlichen und für die Schulung eingesetzten Fluggeräte entstehen. Die Schule und Ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit als eine Versicherung für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der Schule ist für Schäden des Schülers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund und Zeitpunkt des Schadenseintrittes und der Person des Schädigers, des Geschädigten und Umstandes der Beschädigungshandlung, beziehungsweise des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursache und Art. Für Drittschäden und Schäden am Eigentum der Flugschule, die durch Missachtung der Anweisungen des Ausbilders entstehen, übernimmt die Flugschule keine Haftung.
 

Fluggeräte des Flugschülers
Soweit der Flugschüler eigene Fluggeräte benutzt, übernimmt die Flugschule keinerlei Haftung. Der Flugschüler hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät ordnungsgemäß versichert ist und den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Flugschüler bestätigt vor Einsatz seines eigenen Fluggerätes, über die rechtlichen Voraussetzungen aufgeklärt worden zu sein.
 

Ausdrückliche Haftungsübernahme des Flugschülers und des Safariteilnehmers
Ausdrücklich übernimmt der Flugschüler bzw.  der Safariteilnehmer die Haftung für alle Schäden verschuldungsunabhängig, die sich aus dem Betrieb des Luftfahrzeuges ergeben, soweit sie nicht durch die Halterhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Dies gilt für Schäden, die am Luftfahrzeug selbst auftreten, Ausfallschäden und Drittschäden. Dies gilt nicht nurfür Schäden die in Folge von Fahrlässigkeit und /oder Vorsatz des Flugschülers entstehen, sondern aufgrund des besonderen Risikos bei der UL Motorschirmschulung und den Motorschirmsafaris auch bei unverschuldeten Ereignissen (z.B. Motorausfall, Windböen.....). Dem Flugschüler ist bekannt, dass diese Haftung selbst für unverschuldete Ereignisse gerechtfertigt ist, da für das Fluggerät keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist. Der haftende Pilot hat im Schadensfall die Kosten für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des beschädigten Gerätes bzw. für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes Sorge zu tragen.
 

Vertragsbedingungen
Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Vielmehr ist eine Regelung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung so zu schließen, dass der Vertrag seinem wirtschaftlichen Sinn nach zur Durchführung gelangen kann. Der Flugschüler erklärt sich nochmals ausdrücklich mit der oben aufgeführten Haftungsausschlussregelung und Haftungsübernahme einverstanden

  
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Gericht in Santa Cruz/Tenerife


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Kontakt:

 

Firmensitz

DULV

Motorschirmflugschule    Junk

Deutschland

 

98547 Kühndorf

Meiningen/Thüringen

 

E-Mail:

info@motorschirmfliegen.com

 

Zweigstelle Teneriffa
38678 Adeje

 

Registro General Turismo activo:

 

TA-4-0003227.23  Parapente

 

TA-4-0003227.20  Paramotor

 

TA-4-0003227.21

Paracaidismo

 

Telefon: 0034 603375012

 

E-mail: info@paramotorfly.com

 

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